Grundsatzpositionen des Verbandes

Digitale (Weiter-)Bildung in Form von staatlich zugelassenem Fernunterricht und Fernstudium bietet aufgrund seiner einzigartigen Flexibilität und der hohen Skalierbarkeit der Angebote hohe Potenziale, dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken.

Als Bundesverband der Fernstudienanbieter unterstützen wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern seit mehr als 50 Jahren nachhaltig die Etablierung einer lernenden Gesellschaft und setzen Impulse für innovative Lernkonzepte, die den Anforderungen des Arbeitsmarktes und den Ansprüchen von lernenden Erwachsenen gerecht werden. Und dennoch können die großen Potenziale der Methode bis heute nicht vollends ausgeschöpft werden.

Im Folgenden finden Sie die politischen Positionen des Verbandes zusammengestellt, die es zu erfüllen gilt, um die Zukunft der (Weiter-)Bildung erfolgreich digital gestalten zu können.

Die Kernforderung lautet:

Qualitative, digitale (Weiter-)Bildung soll allen Menschen in Deutschland
gleichermaßen und unter gleichen Bedingungen möglich sein!

 

Erreichbar ist dies nur, wenn folgende Punkte umgesetzt werden:

  • GLEICHWERTIGKEIT

    Die Lernenden von heute wollen wählen können, ob sie eine Weiterbildung in Präsenz, digital oder in Form eines Blended-Learning-Konzeptes absolvieren. Um jedoch tatsächlich eine Wahlfreiheit zu haben, muss Gleichwertigkeit aller Bildungsformate endlich von allen Institutionen anerkannt und in allen Gesetzen und Verordnungen gewährleistet werden.

    Dazu zählt auch maßgeblich, dass der „Unterrichts“-Begriff aktualisiert wird. Die noch heute geltende Unterrichtsdefinition, wonach dieser ausschließlich synchron (also Lehrende und Lernende nehmen gleichzeitig in einem fest definierten Zeitraum mit fixem Start- und Endzeitpunkt an einer Lehrveranstaltung teil) stattfindet, hat sich überlebt. Es bedarf hier dringend einer Öffnung der zu streng gefassten Definition, die auch die asynchrone Lehre mit einbezieht, wonach Lehrpersonen und Studierende nicht direkt aufeinanderstoßen, sondern Wissensvermittlung orts- und zeitunabhängig stattfindet. Diese längst überfällige Anpassung an die Lebens- und Arbeitswirklichkeit ist nicht zuletzt nötig, um Bildungsanbietern und Verbraucher:innen Klarheit im Förder- und Steuerdschungel zu bieten.

  • BILDUNGSGERECHTIGKEIT

    (Weiter-)Bildung muss für Lernende, Arbeitgeber:innen und Bildungsanbietende planbar, realisierbar, finanzierbar und bundeseinheitlich geregelt sein! Dafür braucht es entsprechend zur Verfügung gestellte Mittel, die nicht im Gießkannenprinzip, sondern bedarfsorientiert vergeben werden und somit Bildungsgerechtigkeit schaffen. Digitale (Weiter-)Bildung macht niedrigschwellig individualisierte Förderung möglich. Förderungen sollten daher prinzipiell nicht vor dieser Vermittlungsform halt machen, sondern vielmehr an methodenunabhängige Kriterien gekoppelt sein, die bundeseinheitlich geregelt sind.

    Mehr zum Thema: Aufstiegsfortbildungsförderungsgestz (AFBG)

  • ZUGANGSGERECHTIGKEIT

    Ein niedrigschwelliger Zugang zu Bildung kann nur erfolgen, wenn es zu mehr Durchlässigkeit bei nicht-akademischer und akademischer Bildung durch gegenseitige Anerkennung von modular erbrachten Leistungen kommt. Wir verstehen die Durchlässigkeit hierbei nicht nur als einen vertikalen, sondern auch als einen horizontalen Prozess  bspw. die Anrechnung von Vorleistungen zwischen in der Praxis erworbenen und formal nachgewiesenen Kompetenzen.

    Mehr zum Thema: Zugang zum Höheren Dienst für Absolvent:innen von Weiterbildungsmaster-Studiengängen 

  • TEILHABE

    Qualitätsgesicherte, orts- und zeitunabhängige digitale (Weiter-)Bildungsangebote bieten aufgrund ihrer Flexibilität nicht nur größtmögliche Vereinbarkeit im Dreiklang von Beruf, Familie und Weiterbildung, sondern sie können auch einen entscheidenden Beitrag leisten, um die Weiterbildungsbeteiligung in Deutschland zu erhöhen. Denn sie erreichen neben Arbeitnehmer:innen mit niedriger Flexibilität für Präsenzweiterbildungen (z. B. Arbeitnehmende im Schichtsystem, Personen in Elternzeit, Spitzensportler:innen, im Ausland tätige Bundesbürger:innen) auch Alleinerziehende oder pflegende Angehörige, Bürger:innen im ländlichen Raum oder gehandicapte Personen, aktivieren Bildungsreserven und bieten Entwicklungsperspektiven.

     Wir fordern daher, in allen Bereichen bundeseinheitlich rechtssichere Teilhabe zu schaffen, z. B. für datenschutzkonforme Online-Prüfungen, die traditionelle Präsenz-Prüfungsformate ergänzen.

    Mehr zum Thema: Online-Klausuren - rechtssichere Bildung und Chancengleichheit für alle ermöglichen

  • TRANSPARENZ

    Das deutsche Bildungssystem benötigt eine einheitliche und zentrale Darstellung von geprüften Qualifikationen, welche die Transparenz und Nutzbarkeit für den Lernenden einer Bildungsmaßnahme steigert. Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ist dafür der richtige Ansatz.

    Wir fordern daher ein Register, in dem alle Bildungsabschlüsse berücksichtigt werden. Aktuell setzt der Verband mit dem Fernstudien-DQR als einziges Register die Vorgaben der EU für alle Bildungsabschlüsse in Deutschland um. 

    Mehr zum Thema: Einordnung von qualitätsgesicherten Fachqualifikationen in den Deutschen Qualifikationsrahmen

  • DIGITALE KOMPETENZEN

    Unternehmensstrukturen und die Anforderungen an die Arbeitswelt haben sich in den vergangenen Jahren so schnell verändert wie in keiner Phase der industriellen Revolution. Unternehmen müssen häufig umdenken, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Nur durch die breite Etablierung digitaler Kompetenzen, deren Vermittlung in digitalen Bildungsangeboten automatisch inkludiert ist, sind die Herausforderungen einer digitalen Gesellschaft und moderner Arbeitswelten zu bewältigen.

    Es ist daher zwingend notwendig, Rahmenverordnungen der Aus- und Weiterbildungen methodenoffen zu gestalten, um zukunftssichere Unternehmensstrategien und Geschäftsmodelle zu entwickeln und umzusetzen.

  • QUALITÄTSSTANDARDS

    Digitale Angebote brauchen eine Qualitätssicherung, um dem Wildwuchs in der Weiterbildung zu verhindern. Für den Fernunterricht sind diese durch das Fernunterrichtsschutzgesetz bereits seit 1969 klar definiert, aber andere Bereiche (E-Learning etc.) benötigen Mindeststandards beim Inhalt und in der Didaktik für ihre Weiterbildungsgänge. Die im Koalitionsvertrag mit Prüfauftrag versehene Bundesagentur für digitale Bildung könnte von den jahrelangen Erfahrungen der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) lernen.

  • FINANZIELLE RAHMENBEDINGUNGEN

    Die Umsetzung der europäischen Umsatzsteuersystemrichtlinie in Deutschland droht politische Bemühungen um lebenslanges Lernen zu konterkarieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die drohende Erhebung einer Umsatzsteuer auf Fernstudienangebote zu einer nicht unwesentlichen Verteuerung der Angebote führt, die letztendlich auch die Endverbraucher:innen zu tragen haben. Ein derartiges Vorhaben würde die Bemühungen der Bundesregierung, eine Weiterbildungsrepublik zu werden, signifikant konterkarieren. Vielmehr braucht es finanzielle Rahmenbedingungen, die Bildungsangebote unabhängig von ihrer Methode von der Umsatzsteuer befreit.

Um die acht Kernforderungen für digitale (Weiter-)Bildung rechtlich zu verankern, braucht Deutschland einen bundeseinheitlichen zeitgemäßen digitalen Rechtsrahmen, der die bestehenden föderalen Regelungen ergänzt. Denn digitale Bildungsangebote machen vor Landesgrenzen nicht halt. Dies schafft Vertrauen auf Seiten der Lernenden und kann die Weiterbildungsbeteiligung in Deutschland erhöhen.