Besteuerung von Eingangsleistungen im Fernunterricht

Die Leistungen von Fernlehranbietern sind i. d. R. nach § 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerbefreit. D. h. die Fernlehranbieter weisen in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus, berechnen reine Netto-Beträge. Im Gegenzug können die bei Eingangsleistungen in Rechnung gestellten Vorsteuern (Umsatzsteuer, die andere Unternehmen den Fernlehranbietern in Rechnung stellen) aber auch nicht abgezogen werden bzw. werden nicht vom Finanzamt erstattet. Dieser Zusammenhang gilt sowohl für 1:1 zuordenbare Eingangsleistungen als auch für Eingangsleistungen, die indirekt mit der wirtschaftlichen Tätigkeit in Verbindung stehen.

Bei Unternehmen, die steuerpflichtige Leistungen erbringen, ist es im Gegensatz dazu so, dass diese ihre Leistungen mit Umsatzsteuer berechnen und die Umsatzsteuer dann ans Finanzamt abführen müssen. Im Gegenzug können diese Unternehmen dann die bei ihren Eingangsleistungen in Rechnung gestellte Vorsteuer von ihrer Umsatzsteuerzahllast abziehen, sodass hier sowohl die vereinnahmte als auch die verausgabte Umsatzsteuer das Ergebnis des Unternehmens nicht beeinflussen. 

Das ist bei Fernlehranbietern anders. Insbesondere bei Leistungen, die an andere (vorsteuerabzugsberechtigte) Unternehmen erbracht werden. Das bedeutet, es entsteht ein Wettbewerbsnachteil. Die Leistungsempfänger:innen sind verständlicherweise nicht bereit, einen höheren Preis zu zahlen, als den „Netto-Preis“. Das Fernlehrunternehmen hat aber im Vergleich zu anderen Unternehmen höhere Kosten, da die Umsatzsteuer auf dessen Eingangsleistungen (Vorsteuer) nicht abziehbar ist, es diese somit vollständig selbst tragen muss.

Zu den Eingangsleistungen im Fernunterricht zählen unter anderem:

  • Autor:innenleistungen für die Erstellung von Lehrmaterialien
  • Korrekturkosten
  • Druckkosten
  • Kosten für die Erstellung von Web Based Trainings (WBTs) und Webinaren
  • Verwaltungskosten etc.

Im steuerlichen Gesetzgebungsverfahren wurde es versäumt, die fachliche Auseinandersetzung zur Materie Fernunterricht mit uns als branchenweitem Fachverband zu führen. Dies fordern wir nachzuholen und stehen gerne für Gespräche zur Verfügung, um unsere Expertise einzubringen. 

Ansprechpartner für weitergehende Fragen:
Bundesgeschäftsstelle
Tel. 030 – 767 856 970
geschaeftsstelle@fernstudienanbieter.de

Stand: 2020