Weiterbildung – geregelt durch Gesetze
Weiterbildungsmaßnahmen sind durch Gesetze geregelt. Vor allem solche, die zu einem beruflichen Aufstieg durch eine Weiterbildung führen.
Die Bundesagentur für Arbeit spricht dabei von sogenannten Fortbildungsordnungen. Diese gewährleisten die Durchführung von Aufstiegsfortbildungen. Zwei Gesetze bilden die Grundlage für diese Regelungen, die den Anspruch auf Weiterbildung garantieren sollen: Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO). Fortbildungsverordnungen regeln die Prüfungsbedingungen einer Weiterbildung. Sie definieren das Ziel, den Inhalt und den Anspruch der Prüfung und bestimmen die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses.
Das Berufsbildungsgesetz
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in Deutschland die betriebliche Berufsausbildung (Duales System), die Berufsausbildungsvorbereitung, die Fortbildung sowie die berufliche Umschulung. Das Berufsbildungsgesetz bestimmt ferner die Voraussetzungen des Berufsausbildungsverhältnisses.
Hier finden Sie den Wortlaut des Gesetzes: