Einordnung von qualitätsgesicherten Fachqualifikationen in den Deutschen Qualifikationsrahmen 

Der Bundesverband Fernstudienanbieter e. V. vertritt sowohl private und staatliche Anbieter von Fernstudium und Fernunterricht als auch Unternehmen, die ein starkes Netzwerk für den Themenbereich digitale Bildung suchen. Schwerpunkt der Angebote der Mitgliedsunternehmen sind Fernkurse, die dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) unterliegen: Also Unterricht auf Basis eines Fernunterrichtsvertrages gegen Entgelt, ausschließlich oder überwiegend über räumliche Distanz und zumindest mit einer einmaligen individuellen Erfolgskontrolle.

Alle nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz zulassungspflichtigen Fernlehrgänge werden durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen und bei der ZFU registriert. Der formale Zulassungsprozess beinhaltet einen Erstantragsprozess sowie eine Fortbestandsüberprüfung. Dem Antrag auf Zulassung sind eine abgeschlossene Lehrgangsplanung, das im Fernlehrgang verwendete Lernmaterial, der Entwurf eines Vertragsformulars sowie die vorgesehenen Informationsschriften beizufügen. 

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ist im Rahmen seiner Outcome-Ausrichtung sehr abschlussorientiert aufgebaut. Fernunterricht unterliegt in Deutschland einer durchgängigen Qualitätskontrolle und verfügt damit über eine langjährige Erfahrung in der qualitativen Beschreibung zielorientierter Lernprozesse und Lernergebnisse (Learning-Outcomes). Der DQR beschreibt Qualifikationen über die Kompetenzen, die sich die Lernenden beim Erwerb dieser Qualifikationen aneignen. In diesem Sinne definiert der DQR Minimalstandards. Er beschreibt, was die Lernenden (mindestens) wissen, können und in der Lage sind zu tun, wenn sie einen Bildungsgang durchlaufen haben.

Auch die Fernunterrichtsangebote sind aufgrund ihres formalen und aufwendigen Zulassungsprozesses auf eine hohe Abschlussorientierung ausgelegt. Umso mehr ist nicht nachzuvollziehen, dass Fernlehrangeboten bislang eine Einordung durch den Arbeitskreis „Deutscher Qualifikationsrahmen“ verwehrt wurde mit dem Hinweis, dass nur Abschlüsse staatlich oder öffentlich-rechtlicher Anbieter eingeordnet werden.

Mit dem Fernstudien-DQR hat der Bundesverband der Fernstudienanbieter e. V. ein Register für die Branche entwickelt, das eine Zuordnung von Fernunterrichtsabschlüssen in den Deutschen Qualifikationsrahmen sichtbar macht. Grundlage des Registers ist die Selbsteinstufung des Abschlusses durch den/die Antragsteller:in auf der Basis eines vom Verband zur Verfügung gestellten Leitfadens. Ein unabhängiges Expert:innengremium (Fernstudien-DQR-Gremium), das sich aus Wissenschaftsvertreter:innen, Auditor:innen, Jurist:innen und Wirtschaftsvertreter:innen zusammensetzt, entscheidet anhand einer Plausibilitätsprüfung über die Veröffentlichung der Selbsteinstufungen im Register. Mit dem Fernstudien-DQR-Register des Bundesverbandes der Fernstudienanbieter e. V. unterstützen wir einen fairen und gleichberechtigten deutschen Bildungsmarkt, der konkurrenzfähig europäischen Mitbewerbenden entgegentreten kann. 

Der Bundesverband fordert, dass auch Fernlehrgänge, die dem FernUSG unterliegen und nach dem formalen Prozess durch die ZFU staatlich zugelassen sind, nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen eingeordnet werden.

Ziel des Bundesverbandes ist es, die im Rahmen des Aufbaus des Fernstudien-DQR-Registers erprobten und sehr transparenten Prozesse und Strukturen zu nutzen, um eine Anwendung im Rahmen des Deutschen Qualifikationsrahmens zu finden.

Der Bundesverband der Fernstudienanbieter ist jederzeit bereit, mit den zuständigen Ministerien auf Bundes- und Landesebene in einen Dialog zu treten, um entsprechende Maßnahmen zu erörtern.

Ansprechpartner für weitergehende Fragen:
Bundesgeschäftsstelle
Tel. 030 – 767 856 970
geschaeftsstelle@fernstudienanbieter.de